Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Der Vertrag kommt nach Antrag des Mieters durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag anzunehmen. Weicht die Annahme des Hotels vom Antrag des Mieters ab, so liegt darin ein neues Vertragsangebot an welches das Hotel eine Woche gebunden ist sofern es nicht vorher durch das Hotel gegenüber dem Mieter widerrufen wird. Angebote des Hotels sind unverbindlich.

2.  Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten bestimmte Zimmer in der Annahme zugesagt, aber nicht verfügbar sein, so ist das Hotel berechtigt dem Mieter gleichwertigen Ersatz zu stellen, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann.

3.  Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Eine teilweise Stornierung der reservierten Zimmer ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur ausnahmsweise mit schriftlicher Zustimmung des Hotels möglich. Der Mieter bleibt deshalb zur Bezahlung des vereinbarten Mietpreises auch dann verpflichtet wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt.

4.  Das Hotel ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt wenn eine Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie nicht termingerecht geleistet wird, weiterhin bei höherer Gewalt, Streik oder wenn andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und schließlich wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Hotelnutzung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Ein berechtigter Vertragsrücktritt des Hotels begründet keine Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens bleibt im Falle seines berechtigten Rücktritts unberührt.

5.  Die Forderungen des Hotels sind grundsätzlich am Abreisetag fällig.

Die Zahlung erfolgt sofort bar oder mittels Kreditkarte. Das Hotel ist berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

In Messezeiten verlangt das Hotel 50% Vorauszahlung des Gesamtaufenthaltes bei Buchungsbestätigung.
Die Restzahlung erfolgt bei Anreise.

Der Mieter kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen durch den Mieter bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

6.  Das Hotel haftet für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für deliktsrechtliche Ansprüche und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Hotel auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

7.  Reservierte Zimmer stehen dem Mieter ab 14.00 Uhr zur Verfügung. An dem darauf folgenden Tag 11.00 Uhr kann das Hotel die reservierten Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann.

Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vereinbarten Tagespreis verlangen.

8.  Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt vielmehr eine solche Bestimmung als vereinbart, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.